Haushaltshilfe in Teil- oder für den
Haushaltshilfen übernehmen in Privathaushalten Reinigung, Wäsche, Einkauf und einfache Mahlzeiten, oft für ältere, kranke oder berufstätige Menschen. Gearbeitet wird in Teil- oder Vollzeit, direkt bei Familien, über Agenturen oder für ambulante Dienste.
9 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Haushaltshilfe in Teil- oder für den verdient
2.450 Euro brutto im Monat sind der mittlere Verdienst mit Berufserfahrung. Über alle Erfahrungsstufen reicht die Spanne von 2.200 bis 3.000 Euro.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.200 € | 2.300 € | 2.500 € | 27.600 € | |
| Mit Berufserfahrung | 2.250 € | 2.450 € | 2.700 € | 29.400 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 2.400 € | 2.650 € | 3.000 € | 31.800 € |
Die meisten Stellen werden zum oder knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt; besser liegen Anstellungen bei Wohlfahrtsverbänden mit AVR Caritas, AVR Diakonie oder TVöD sowie Haushalte, die den Entgelttarifvertrag zwischen DHB-Netzwerk Haushalt und NGG anwenden. Entscheidend für das Einkommen ist außerdem, wie viele Stunden tatsächlich vertraglich gesichert sind und ob Fahrzeiten bezahlt werden.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe hält fremde Haushalte in Ordnung. Dazu gehören Böden saugen und wischen, Bäder und Küchen putzen, Fenster reinigen, Wäsche waschen, bügeln und einräumen, Betten beziehen, Einkäufe erledigen und einfache Mahlzeiten zubereiten. Viele Haushaltshilfen arbeiten bei älteren oder kranken Menschen, die ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen. Dann kommen Begleitung zum Arzt, Gespräche, Spaziergänge oder das Sortieren der Post hinzu. Pflegerische Aufgaben wie Waschen oder Medikamentengabe gehören ausdrücklich nicht dazu. Andere sind bei Familien angestellt, in denen beide Eltern berufstätig sind, oder springen nach § 38 SGB V ein, wenn ein Elternteil krank ist und Kinder versorgt werden müssen. Die Arbeit ist meist allein, mit wechselnden Einsätzen in mehreren Haushalten pro Woche.
Wie wird man Haushaltshilfe?
Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, der Beruf ist offen für Quereinsteigerinnen, Menschen nach der Familienphase und Personen mit geringen Deutschkenntnissen. Wer über einen ambulanten Dienst Leistungen abrechnet, die die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag bezahlt, braucht in vielen Bundesländern eine Basisschulung zu Themen wie Umgang mit Demenz, Hygiene und Notfällen. Sie dauert je nach Land einige Dutzend Stunden. Wer sich fachlich absichern will, kann die dreijährige duale Ausbildung zur Hauswirtschafterin machen oder als Fachpraktikerin Hauswirtschaft abschließen. Auch eine Externenprüfung nach mehreren Jahren Berufspraxis ist möglich.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeit ist körperlich anstrengend: viel Bücken, Knien, Tragen und Stehen, dazu der Umgang mit Reinigungsmitteln, der Haut und Atemwege belasten kann. Rücken- und Gelenkbeschwerden sind häufig. Zwischen den Einsätzen liegen Fahrten, die oft nicht oder nur teilweise bezahlt werden. Viele Stellen sind Minijobs oder kleine Teilzeitstellen, eine Vollzeitstelle mit festen Stunden ist seltener. Schwarzarbeit ist in Privathaushalten verbreitet, was Beschäftigte ohne Kranken-, Renten- und Unfallversicherung lässt. Wer bei alten Menschen arbeitet, erlebt Einsamkeit, Krankheit und Tod aus der Nähe. Gefragt sind Zuverlässigkeit, Diskretion, Selbstständigkeit und die Fähigkeit, sich auf sehr unterschiedliche Menschen und deren Gewohnheiten einzustellen. Die Arbeitszeiten liegen meist werktags tagsüber, was den Beruf mit Kinderbetreuung vereinbar macht.
Aussichten
Die Nachfrage steigt, weil die Zahl älterer Menschen wächst, die zu Hause leben wollen, und weil die Pflegeversicherung haushaltsnahe Hilfen bezuschusst. Ambulante Dienste und Alltagshilfe-Anbieter suchen vielerorts Personal. Die Bezahlung bleibt allerdings meist in der Nähe des Mindestlohns, Aufstiegsmöglichkeiten ohne Weiterqualifizierung sind begrenzt. Wege nach oben führen über die Ausbildung zur Hauswirtschafterin, eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI, den Einstieg in die Pflegehilfe oder die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft. Manche machen sich mit einem eigenen kleinen Haushaltsservice selbstständig.
Aufgaben
- Wohnräume, Küche und Bad reinigen
- Wäsche waschen, bügeln und einsortieren
- Einkäufe erledigen und Vorräte im Blick behalten
- Einfache Mahlzeiten zubereiten
- Ältere Menschen zu Arztterminen oder Behördengängen begleiten
- Betten beziehen und Ordnung in Schränken halten
- Kinder versorgen, wenn ein Elternteil ausfällt
- Einsätze dokumentieren und mit Auftraggebern abstimmen
Voraussetzungen
- Kein bestimmter Schulabschluss erforderlich
- Körperliche Belastbarkeit, besonders für Rücken und Knie
- Zuverlässigkeit und Diskretion im fremden Haushalt
- Grundkenntnisse in Deutsch für Absprachen
- Je nach Bundesland eine Basisschulung für Entlastungsleistungen nach SGB XI
- Führerschein oft erwünscht, bei Agenturen teils verlangt
- Erweitertes Führungszeugnis bei manchen Trägern
Wo man arbeitet
- Privathaushalte
- Ambulante Pflegedienste
- Anbieter von Alltags- und Entlastungshilfen
- Haushaltsservice-Agenturen
- Familienpflegedienste von Wohlfahrtsverbänden
Der Weg in den Beruf
Der Einstieg erfolgt meist ohne Ausbildung nach kurzer Einarbeitung, für Entlastungsleistungen der Pflegekasse oft mit einer Basisschulung von einigen Dutzend Stunden. Wer sich qualifizieren will, absolviert die dreijährige duale Ausbildung zur Hauswirtschafterin mit Abschluss vor der zuständigen Stelle oder legt nach Berufspraxis eine Externenprüfung ab.
Offene Stellen als Haushaltshilfe in Teil- oder für den
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