Oberstudienrätin / Oberstudienrat mit zusätzlichen Aufgaben
Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte unterrichten an Gymnasien, Gesamtschulen oder beruflichen Schulen und übernehmen neben dem Unterricht feste Funktionsaufgaben, etwa die Koordination eines Fachbereichs, die Ausbildung von Referendaren oder die Organisation von Prüfungen und Stundenplänen.
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Was man als Oberstudienrätin / Oberstudienrat mit zusätzlichen Aufgaben verdient
6.100 Euro brutto im Monat sind der mittlere Verdienst mit Berufserfahrung. Über alle Erfahrungsstufen reicht die Spanne von 5.000 bis 7.200 Euro.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € | 66.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 5.600 € | 6.100 € | 6.600 € | 73.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 6.200 € | 6.700 € | 7.200 € | 80.400 € |
Verbeamtete Oberstudienräte werden nach Besoldungsgruppe A14 des jeweiligen Landesbesoldungsgesetzes bezahlt, die Höhe hängt vor allem vom Bundesland und der Erfahrungsstufe ab, dazu kommt gegebenenfalls ein Familienzuschlag. Angestellte Lehrkräfte erhalten in der Regel Entgeltgruppe E14 nach TV-L (in Hessen TV-H) und haben netto deutlich weniger, weil Sozialabgaben anfallen.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht eine Oberstudienrätin oder ein Oberstudienrat mit zusätzlichen Aufgaben?
Der Kern bleibt der Unterricht: Stunden vorbereiten, in zwei oder mehr Fächern unterrichten, Klassenarbeiten und Klausuren entwerfen und korrigieren, Noten geben, Elterngespräche führen. An beruflichen Schulen kommen häufig Fächer wie Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen oder Wirtschaftsinformatik hinzu, unterrichtet werden dann Auszubildende in kaufmännischen Berufen oder Schülerinnen eines Wirtschaftsgymnasiums. Die zusätzlichen Aufgaben machen den Unterschied zur Studienrätin aus. Dazu gehören je nach Stelle die Leitung einer Fachschaft, die Koordination der Oberstufe oder eines Bildungsgangs, die Organisation von Abitur- und Abschlussprüfungen, die Erstellung von Stunden- und Vertretungsplänen, die Betreuung der Schul-IT, die Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und Kammern oder die Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. Für diese Aufgaben gibt es in der Regel Anrechnungsstunden, die Unterrichtsverpflichtung sinkt also etwas, die Verantwortung steigt deutlich.
Wie wird man Oberstudienrätin oder Oberstudienrat?
Voraussetzung ist ein Lehramtsstudium für Gymnasien oder berufliche Schulen mit Master oder Erstem Staatsexamen, danach ein Referendariat von meist 18 bis 24 Monaten mit Zweitem Staatsexamen. Für berufliche Schulen mit Wirtschaftsschwerpunkt ist oft ein Studium der Wirtschaftspädagogik der Weg. Nach dem Einstieg als Studienrätin folgt die Beförderung zur Oberstudienrätin nicht automatisch, sondern über eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Beförderungs- oder Funktionsstelle, eine dienstliche Beurteilung und meist mehrere Jahre Bewährung im Schuldienst. Quereinsteiger mit Universitätsabschluss in einem Mangelfach können über Seiteneinstiegsprogramme in den Schuldienst kommen, die Beförderung auf eine solche Stelle setzt aber in der Regel die volle Lehrbefähigung voraus.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeitszeit ist höher, als die Zahl der Unterrichtsstunden vermuten lässt. Korrekturen, Konferenzen, Elternabende und Verwaltungsarbeit fallen oft abends, am Wochenende und in den Ferien an, besonders in Prüfungsphasen. Mit den Funktionsaufgaben wächst der Abstimmungsaufwand mit Schulleitung, Kollegium, Schulbehörde und Betrieben. Wer einen Stundenplan oder Prüfungsablauf organisiert, steht zwischen den Wünschen vieler und muss unbeliebte Entscheidungen vertreten. Lärm, heterogene Lerngruppen, steigende Dokumentationspflichten und Personalmangel in vielen Kollegien belasten zusätzlich. Gefragt sind Belastbarkeit, Organisationsgeschick, Konfliktfähigkeit und die Bereitschaft, sich in Verwaltungsvorschriften und Prüfungsordnungen einzuarbeiten.
Aussichten
Lehrkräfte werden in fast allen Bundesländern gesucht, an beruflichen Schulen und in Fächern wie Mathematik, Informatik und Wirtschaft besonders. Die Zahl der Beförderungsstellen ist jedoch begrenzt und an Planstellen der jeweiligen Schule gebunden, sodass der Zeitpunkt der Beförderung stark vom Bundesland und der Schule abhängt. Von der Oberstudienrätin führen weitere Wege zur Studiendirektorin, etwa als Abteilungsleitung, Fachseminarleitung oder Fachberatung bei der Schulaufsicht, und schließlich in die stellvertretende oder volle Schulleitung. Auch Abordnungen an Ministerien, Landesinstitute oder Prüfungsämter sind möglich.
Aufgaben
- Unterricht in zwei oder mehr Fächern planen und halten
- Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen erstellen und korrigieren
- Fachschaft oder Bildungsgang koordinieren
- Abitur- oder Abschlussprüfungen organisieren
- Stunden- und Vertretungspläne erstellen
- Referendarinnen und Referendare ausbilden und beurteilen
- Mit Ausbildungsbetrieben, Kammern und Schulaufsicht zusammenarbeiten
- Konferenzen vorbereiten und Schulentwicklungsprojekte begleiten
Voraussetzungen
- Lehramtsstudium für Gymnasien oder berufliche Schulen mit Zweitem Staatsexamen
- Mehrjährige Erfahrung als Studienrätin oder Studienrat mit guter dienstlicher Beurteilung
- Organisationstalent und sicherer Umgang mit Verwaltungsvorschriften und Prüfungsordnungen
- Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit im Umgang mit Kollegium, Eltern und Schülern
- Belastbarkeit bei hohem Arbeitsaufkommen in Prüfungs- und Planungsphasen
- Für die Verbeamtung gesundheitliche Eignung und Altersgrenze des Bundeslandes
Wo man arbeitet
- Gymnasien
- Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe
- Berufliche Schulen und Berufskollegs
- Wirtschaftsgymnasien und Fachoberschulen
- Studienseminare und Schulaufsichtsbehörden
Der Weg in den Beruf
Nach einem Lehramtsstudium für Gymnasien oder berufliche Schulen von etwa fünf Jahren folgt ein Referendariat von 18 bis 24 Monaten mit Zweitem Staatsexamen. Nach mehreren Jahren als Studienrätin oder Studienrat ist die Beförderung zur Oberstudienrätin über eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Funktionsstelle möglich.
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