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Recht & Beratung

Rechtsanwältin / Rechtsanwalt

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Mandanten in Rechtsfragen, entwerfen Verträge und vertreten Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Der Weg in den Beruf führt über ein Jurastudium mit zwei Staatsexamen.

5 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt verdient

6.500 Euro brutto im Monat sind der mittlere Verdienst mit Berufserfahrung. Über alle Erfahrungsstufen reicht die Spanne von 3.800 bis 20.000 Euro.

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.800 € 5.000 € 11.000 € 60.000 €
Mit Berufserfahrung 4.500 € 6.500 € 14.000 € 78.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 5.500 € 8.500 € 20.000 € 102.000 €

Für angestellte Anwälte gibt es keinen Tarifvertrag; das Gehalt hängt vor allem von Kanzleigröße, Examensnoten und Region ab, mit sehr hohen Gehältern in internationalen Großkanzleien und deutlich niedrigeren in kleinen Kanzleien auf dem Land. Syndikusanwälte werden in Unternehmen oft übertariflich bezahlt, Selbstständige verdienen je nach Mandantenstamm und Spezialisierung sehr unterschiedlich.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt?

Im Mittelpunkt steht der Fall eines Mandanten: eine Kündigung, ein Unfall, ein Streit um eine Erbschaft, ein Unternehmenskauf. Anwältinnen und Anwälte klären den Sachverhalt im Gespräch, sichten Unterlagen, prüfen die Rechtslage anhand von Gesetzen, Urteilen und Fachliteratur und schätzen die Erfolgsaussichten ein. Daraus entstehen Schriftsätze, Klagen, Stellungnahmen, Verträge oder Gutachten. Ein großer Teil der Arbeit findet am Schreibtisch statt, dazu kommen Telefonate und Verhandlungen mit der Gegenseite sowie Termine vor Gericht. Fristen werden über das besondere elektronische Anwaltspostfach und die Kanzleisoftware überwacht. In kleinen Kanzleien deckt man oft viele Rechtsgebiete ab und kümmert sich auch um Abrechnung und Akquise, in großen Wirtschaftskanzleien arbeitet man spezialisiert in Teams an umfangreichen Mandaten. Syndikusanwälte beraten als Angestellte ihr eigenes Unternehmen.

Wie wird man Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt?

Voraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt. Dafür braucht es ein Studium der Rechtswissenschaft, das in der Regel etwa fünf Jahre dauert und mit dem Ersten Staatsexamen endet. Danach folgt der rund zweijährige juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat, mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und in einer Kanzlei. Den Abschluss bildet das Zweite Staatsexamen. Anschließend beantragt man die Zulassung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer und weist eine Berufshaftpflichtversicherung nach. Die Examensnoten haben großes Gewicht, vor allem bei großen Kanzleien und im öffentlichen Dienst. Einen Quereinstieg ohne beide Staatsexamen gibt es nicht. Wer sich später spezialisieren will, kann über Lehrgänge und nachgewiesene Fallpraxis einen Fachanwaltstitel erwerben, etwa im Arbeits-, Familien- oder Steuerrecht.

Was der Beruf verlangt

Der Beruf erfordert genaues Lesen, präzises Formulieren und die Fähigkeit, sich schnell in fremde Lebens- und Geschäftsbereiche einzuarbeiten. Fristen sind verbindlich, ein Versäumnis kann Haftungsfolgen haben. Das erzeugt Druck, ebenso wie Mandanten, die in Konflikten emotional belastet sind oder unrealistische Erwartungen haben. In Wirtschaftskanzleien sind lange Arbeitstage, Arbeit am Wochenende und Zielvorgaben für abrechenbare Stunden verbreitet. Selbstständige tragen das wirtschaftliche Risiko, müssen Mandate gewinnen und offene Honorare eintreiben, gerade am Anfang mit unsicherem Einkommen. Kontinuierliche Fortbildung ist nötig, weil sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern; für Fachanwälte ist sie vorgeschrieben.

Aussichten

Die Zahl der zugelassenen Anwälte in Deutschland ist hoch, der Wettbewerb in Großstädten entsprechend stark. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Jura-Absolventen, und viele Kanzleiinhaber gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, was vor allem in ländlichen Regionen Nachfolgemöglichkeiten eröffnet. Gefragt sind Spezialisierungen wie Arbeitsrecht, IT- und Datenschutzrecht, Energie- und Baurecht. Legal-Tech-Werkzeuge und KI übernehmen zunehmend Recherche und Standardtexte, was Routinearbeit verringert. Entwicklungswege führen zur Partnerschaft in einer Kanzlei, in die eigene Kanzlei, zur Rechtsabteilung eines Unternehmens, in Verbände oder in einigen Bundesländern zum Anwaltsnotariat. Mit guten Examensnoten steht auch der Wechsel in Justiz oder Verwaltung offen.

Aufgaben

  • Mandantengespräche führen und Sachverhalte aufnehmen
  • Rechtslage anhand von Gesetzen und Rechtsprechung prüfen
  • Klagen, Schriftsätze und Stellungnahmen verfassen
  • Verträge entwerfen, prüfen und verhandeln
  • Mandanten vor Gerichten und Behörden vertreten
  • Mit der Gegenseite außergerichtliche Einigungen aushandeln
  • Fristen überwachen und Akten führen
  • Honorare nach RVG oder Vergütungsvereinbarung abrechnen

Voraussetzungen

  • Abgeschlossenes Jurastudium mit Erstem Staatsexamen
  • Referendariat und Zweites Staatsexamen
  • Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer und Berufshaftpflichtversicherung
  • Sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • Analytisches Denken und sorgfältige Arbeitsweise
  • Belastbarkeit bei Fristendruck und Konflikten
  • Für internationale Mandate gutes Englisch

Wo man arbeitet

  • Einzelkanzleien und kleine Sozietäten
  • Mittelständische und große Wirtschaftskanzleien
  • Rechtsabteilungen von Unternehmen
  • Verbände, Gewerkschaften und Versicherungen
  • Eigene Kanzlei in Selbstständigkeit

Der Weg in den Beruf

Der Weg führt über ein rund fünfjähriges Jurastudium mit Erstem Staatsexamen und ein etwa zweijähriges Referendariat mit Zweitem Staatsexamen. Danach erfolgt die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer; insgesamt dauert die Ausbildung meist sieben Jahre oder länger.

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