Regierungsinspektoranwärter
Regierungsinspektoranwärter sind Beamte auf Widerruf, die in einem dreijährigen dualen Studium für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bei Bund oder Land ausgebildet werden. Nach bestandener Laufbahnprüfung werden sie zum Regierungsinspektor ernannt und übernehmen Sachbearbeitung mit Entscheidungsbefugnis.
4 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Regierungsinspektoranwärter verdient
3.600 Euro brutto im Monat sind der mittlere Verdienst mit Berufserfahrung. Über alle Erfahrungsstufen reicht die Spanne von 1.400 bis 5.300 Euro.
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 1.400 € | 1.550 € | 1.700 € | 18.600 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.200 € | 3.600 € | 4.100 € | 43.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.000 € | 4.500 € | 5.300 € | 54.000 € |
Es gilt kein Tarifvertrag, sondern die Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz: Anwärter erhalten den Anwärtergrundbetrag, nach der Ernennung folgt A9, später A10 bis A11. Die Höhe hängt vom Dienstherrn, der Erfahrungsstufe, Beförderungen und dem Familienzuschlag ab, zudem zahlen Beamte keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, weshalb das Brutto nicht direkt mit Angestelltengehältern vergleichbar ist.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Regierungsinspektoranwärter?
Die Ausbildung wechselt zwischen Theorie an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung und Praxisphasen in Behörden. Im Studium stehen Staats- und Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Beamtenrecht, Haushaltsrecht, Zivilrecht sowie Volks- und Betriebswirtschaft auf dem Plan, dazu Verwaltungsmanagement und Sozialwissenschaften. In den Praxisabschnitten arbeiten die Anwärter in Fachreferaten mit: Sie prüfen Anträge, werten Akten aus, entwerfen Bescheide und Widerspruchsbescheide, bereiten Vermerke und Stellungnahmen vor, rechnen Haushaltsmittel ab oder bearbeiten Personalvorgänge. Je nach Dienstherr kann das ein Ministerium, eine Bezirksregierung, eine Bundesoberbehörde oder eine Landesverwaltung sein. Nach der Ernennung zum Regierungsinspektor folgt eigenständige Sachbearbeitung, etwa im Zuwendungs-, Personal-, Vergabe- oder Ordnungsrecht.
Wie wird man Regierungsinspektoranwärter?
Voraussetzung ist die Fachhochschulreife oder das Abitur. Bewerbungen laufen direkt beim jeweiligen Dienstherrn, also beim Bund, einem Bundesland oder einer bestimmten Behörde, oft ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Das Auswahlverfahren besteht meist aus einem schriftlichen Test, einem Gespräch und teils einem Assessment-Center. Wer angenommen wird, wird Beamter auf Widerruf und erhält Anwärterbezüge. Das Studium dauert in der Regel drei Jahre und endet mit der Laufbahnprüfung und einem Bachelor, häufig in Public Administration oder als Diplom-Verwaltungswirt (FH). Bei Kommunen heißt dieselbe Laufbahn meist Stadt- oder Kreisinspektoranwärter. Quereinsteiger mit passendem Studium können teils direkt in die Laufbahn wechseln, der klassische Weg führt aber über die Anwärterzeit. Viele Dienstherren verlangen, nach der Ausbildung einige Jahre im Dienst zu bleiben, sonst müssen Anwärterbezüge teilweise zurückgezahlt werden.
Was der Beruf verlangt
Das Studium ist stoffreich und juristisch geprägt. Wer Gesetzestexte, Paragrafenketten und Fallprüfungen nach festem Schema nicht mag, tut sich schwer. Klausuren und Laufbahnprüfung sind anspruchsvoll, und wer sie endgültig nicht besteht, scheidet aus dem Beamtenverhältnis aus. Die Praxisphasen finden nicht immer am Wohnort statt, Umzüge oder lange Pendelwege kommen vor, beim Bund auch Versetzungen in andere Städte. Der Arbeitsalltag danach ist überwiegend Bildschirm- und Schreibtischarbeit mit festen Abläufen, Hierarchien und Dienstwegen. Arbeitszeiten sind meist geregelt, Gleitzeit und Teilzeit sind verbreitet, Schichtdienst gibt es kaum. Belastend können hohe Fallzahlen, unbesetzte Stellen und schwierige Bürgerkontakte sein.
Aussichten
Der öffentliche Dienst sucht wegen vieler Pensionierungen dringend Nachwuchs für den gehobenen Dienst, die Übernahmechancen nach bestandener Prüfung sind sehr gut. Nach der Probezeit folgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Beförderungen zum Regierungsoberinspektor, Regierungsamtmann und Regierungsamtsrat sind möglich, hängen aber von Beurteilungen und freien Planstellen ab und dauern oft Jahre. Mit einem Masterstudium oder über den Aufstieg ist der Wechsel in den höheren Dienst möglich. Auch Führungsaufgaben als Sachgebietsleitung oder Spezialisierungen im IT-, Haushalts- oder Personalbereich stehen offen.
Aufgaben
- Anträge prüfen und Bescheide entwerfen
- Verwaltungsakten auswerten und Vermerke schreiben
- Widersprüche rechtlich bewerten
- Haushaltsmittel bewirtschaften und Zahlungen anweisen
- Personalvorgänge wie Einstellungen oder Beihilfen bearbeiten
- Stellungnahmen für Vorgesetzte vorbereiten
- Lehrveranstaltungen in Verwaltungsrecht und Betriebswirtschaft besuchen und Klausuren schreiben
Voraussetzungen
- Fachhochschulreife oder Abitur
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Staates
- Bestandenes Auswahlverfahren des Dienstherrn
- Gesundheitliche Eignung und je nach Dienstherr Einhaltung einer Altersgrenze
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Sorgfalt, sprachliche Ausdrucksfähigkeit und Interesse an rechtlichen Fragen
Wo man arbeitet
- Bundes- und Landesministerien
- Bundesoberbehörden
- Bezirksregierungen und Landesämter
- Hochschulen für öffentliche Verwaltung
- Nachgeordnete Fachbehörden
Der Weg in den Beruf
Der Weg führt über ein dreijähriges duales Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Es endet mit der Laufbahnprüfung und einem Bachelor oder dem Diplom-Verwaltungswirt (FH), danach folgt die Ernennung zum Regierungsinspektor auf Probe.
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