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Sicherheitsmitarbeiter für den Museumsaufsichtsdienst

Sicherheitsmitarbeiter im Museumsaufsichtsdienst überwachen Ausstellungsräume, schützen Kunstwerke vor Beschädigung und Diebstahl und sind für Besucherinnen und Besucher die erste Ansprechperson im Saal.

3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Sicherheitsmitarbeiter für den Museumsaufsichtsdienst verdient

2.650 Euro brutto im Monat sind der mittlere Verdienst mit Berufserfahrung. Über alle Erfahrungsstufen reicht die Spanne von 2.200 bis 3.700 Euro.

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.200 € 2.450 € 2.800 € 29.400 €
Mit Berufserfahrung 2.400 € 2.650 € 3.000 € 31.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.700 € 3.100 € 3.700 € 37.200 €

Bei privaten Sicherheitsfirmen gelten die Entgelttarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die je nach Bundesland zwischen BDSW und ver.di ausgehandelt werden und regional deutlich auseinanderliegen. Wer direkt bei einem öffentlichen Museum angestellt ist, wird meist nach TVöD oder TV-L bezahlt und verdient damit in der Regel etwas mehr, dazu kommen Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Sicherheitsmitarbeiter für den Museumsaufsichtsdienst?

Die Arbeit findet überwiegend in den Ausstellungsräumen statt. Aufsichtskräfte stehen oder gehen in einem festgelegten Bereich, achten darauf, dass niemand Gemälde berührt, Vitrinen anfasst, mit Blitz fotografiert, isst oder Rucksäcke mit in die Säle nimmt. Sie sprechen Besucher an, wenn Abstände nicht eingehalten werden, und geben Auskunft zu Wegen, Toiletten, Garderobe und Führungen. Dazu kommen Rundgänge vor der Öffnung und nach Schließung, das Kontrollieren von Fenstern, Türen und Alarmanlagen, das Melden von Schäden sowie das Führen von Protokollen. Bei Alarm, Unfall oder Feuer leiten sie Erste Hilfe oder die Räumung ein und verständigen Polizei oder Feuerwehr. In größeren Häusern gehören Einlasskontrolle, Taschenkontrolle, Garderobe oder Dienst in der Sicherheitszentrale mit Videoüberwachung dazu. Seit mehreren Fällen von Protestaktionen und Einbrüchen in Museen ist die Aufmerksamkeit für Sicherheitsfragen gestiegen.

Wie wird man Sicherheitsmitarbeiter für den Museumsaufsichtsdienst?

Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, der Beruf ist ein typischer Quereinstieg. Wer bei einem privaten Sicherheitsdienst arbeitet, braucht mindestens die Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung bei der Industrie- und Handelskammer, die rund 40 Unterrichtsstunden umfasst und ohne Prüfung abschließt. Manche Arbeitgeber verlangen die anspruchsvollere Sachkundeprüfung nach § 34a. Hinzu kommen ein einwandfreies Führungszeugnis, die Eintragung ins Bewacherregister und ein Erste-Hilfe-Kurs. Museen, die ihre Aufsicht selbst beschäftigen, stellen oft auch ohne diese Nachweise ein und schulen intern. Wer sich weiterentwickeln will, kann die zweijährige Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder die dreijährige zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit machen, auch berufsbegleitend als Externenprüfung.

Was der Beruf verlangt

Der Dienst bedeutet stundenlanges Stehen oder langsames Gehen auf harten Böden, oft in klimatisierten oder schlecht belüfteten Räumen. Viele empfinden die Monotonie als die größte Belastung: Über Stunden passiert wenig, trotzdem muss die Aufmerksamkeit hoch bleiben. Gearbeitet wird vor allem dann, wenn andere frei haben, also an Wochenenden, Feiertagen und bei Abendöffnungen oder Veranstaltungen. Ein Teil der Stellen ist in Teilzeit, als Minijob oder befristet für einzelne Ausstellungen ausgeschrieben. Der Umgang mit Besuchern verlangt Freundlichkeit und zugleich Bestimmtheit, denn nicht jeder reagiert gelassen auf einen Hinweis. Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch, sind in touristischen Häusern sehr hilfreich. Die Bezahlung liegt bei privaten Dienstleistern nahe am unteren Ende des Lohngefüges.

Aussichten

Aufsichtskräfte werden dauerhaft gebraucht, da Museen ihre Säle während der Öffnungszeiten besetzen müssen und Versicherer das oft verlangen. Viele Häuser vergeben den Dienst an Sicherheitsfirmen, sodass die meisten Stellen dort entstehen. Direkte Anstellungen bei staatlichen oder städtischen Museen sind seltener, aber wegen Tarifbindung und Sicherheit begehrt. Aufstiegsmöglichkeiten bestehen zur Schicht- oder Objektleitung, in die Sicherheitszentrale oder über die Ausbildung zur Fachkraft und später den Meister für Schutz und Sicherheit. Ein Wechsel in den Besucherservice, an die Kasse oder in andere Bewachungsbereiche wie Empfangsdienste ist gut möglich.

Aufgaben

  • Ausstellungsräume während der Öffnungszeiten beaufsichtigen
  • Besucher auf Hausordnung, Abstände und Fotoverbote hinweisen
  • Fragen zu Wegen, Führungen und Angeboten beantworten
  • Rundgänge vor Öffnung und nach Schließung durchführen
  • Taschenkontrollen und Einlasskontrollen übernehmen
  • Schäden, Störungen und Vorfälle protokollieren und melden
  • Bei Alarm oder Notfall Erste Hilfe leisten und Räumung einleiten
  • Videoüberwachung in der Sicherheitszentrale verfolgen

Voraussetzungen

  • Unterrichtung nach § 34a GewO, bei manchen Arbeitgebern Sachkundeprüfung
  • Einwandfreies Führungszeugnis und Eintrag ins Bewacherregister
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Ausdauer für langes Stehen und Gehen
  • Konzentration auch bei wenig Ereignissen
  • Freundliches, bestimmtes Auftreten und gute Deutschkenntnisse
  • Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsarbeit

Wo man arbeitet

  • Private Sicherheitsdienstleister
  • Staatliche und städtische Museen
  • Schlösser und Gedenkstätten
  • Kunsthallen und Ausstellungshäuser
  • Private Galerien und Sammlungen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist der Quereinstieg über die etwa einwöchige Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung bei der IHK, die mit einer Bescheinigung ohne Prüfung endet. Wer aufsteigen will, legt die Sachkundeprüfung ab oder absolviert die zweijährige Ausbildung zur Servicekraft beziehungsweise die dreijährige zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

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