WEG-Verwalter
Verwaltet Wohnungseigentümergemeinschaften: Versammlung, Beschlüsse, Wirtschaftsplan, Instandhaltung – mit eigener Erlaubnispflicht.
5 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als WEG-Verwalter verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.900 € | 3.250 € | 3.600 € | 39.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 3.450 € | 3.800 € | 4.300 € | 45.600 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 4.100 € | 4.550 € | 5.400 € | 54.600 € |
Frei vereinbart und stark von der Zahl der verwalteten Einheiten abhängig. Große Verwaltungen zahlen besser als kleine; die Belastung steigt mit der Zahl der Gemeinschaften, weil jede eine eigene Versammlung und Abrechnung braucht.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Der WEG-Verwalter führt das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. Das ist rechtlich etwas anderes als Mietverwaltung: Auftraggeber ist nicht ein Eigentümer, sondern eine Gemeinschaft, die durch Beschlüsse handelt – und der Verwalter ist ihr Organ mit gesetzlich beschriebenen Aufgaben und Vollmachten.
Der Jahreslauf ist klar getaktet. Wirtschaftsplan aufstellen und beschließen lassen, Hausgeld einziehen und Rückstände verfolgen, Instandhaltung beauftragen und überwachen, Erhaltungsrücklage bewirtschaften, Jahresabrechnung erstellen, Eigentümerversammlung einladen, leiten und protokollieren, Beschlüsse in die Beschluss-Sammlung eintragen und umsetzen.
Die Versammlung ist der Teil mit dem größten Risiko. Einladungsfristen, Beschlussfähigkeit, Formulierung der Beschlüsse und ihre Protokollierung entscheiden darüber, ob ein Beschluss Bestand hat; ein fehlerhaft zustande gekommener Beschluss ist anfechtbar, und die Anfechtungsfrist ist kurz. Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts hat sich viel verschoben – Beschlusskompetenzen, Bauliche Veränderungen, Verwaltervertrag. Für die gewerbliche Tätigkeit braucht es eine Erlaubnis und den Nachweis laufender Weiterbildung.
Aufgaben
- Eigentümerversammlungen einladen, leiten und protokollieren
- Beschlüsse umsetzen und die Beschluss-Sammlung führen
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen
- Hausgeld einziehen und Rückstände verfolgen
- Erhaltungsrücklage verwalten
- Instandhaltung und Handwerker beauftragen und abnehmen
- Verträge für die Gemeinschaft abschließen und prüfen
Voraussetzungen
- Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter und Nachweis der Weiterbildung
- Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht
- Sicherheit in Abrechnung und Rücklagenbewirtschaftung
- Souveränität in Versammlungen und Konflikten
- Erfahrung mit Immobiliensoftware
- Führerschein Klasse B
Wo man arbeitet
- Immobilienverwaltungen
- Wohnungsunternehmen mit WEG-Abteilung
- Bauträger mit Erstverwaltung
- Hausverwaltungen kommunaler Träger
- Selbstständige Verwaltung
Der Weg in den Beruf
Üblich ist die Ausbildung zum Immobilienkaufmann mit Einarbeitung in die WEG-Verwaltung; ein Studium in Immobilienwirtschaft ist die Alternative. Für die gewerbliche Verwaltung von Wohnimmobilien ist eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung erforderlich, verbunden mit einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht in Stunden je Zeitraum. Fachlich tragen der Immobilienfachwirt und Lehrgänge zum zertifizierten Verwalter, dessen Nachweis Eigentümergemeinschaften verlangen können.
Offene Stellen als WEG-Verwalter
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