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Bildung & Soziales

Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiter betreuen ältere, pflegebedürftige oder an Demenz erkrankte Menschen im Alltag: Sie beschäftigen, aktivieren und begleiten sie, übernehmen aber keine Behandlungspflege. Die Tätigkeit ist meist eine Qualifizierung nach § 53b SGB XI und kein anerkannter Ausbildungsberuf.

4 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Alltagsbegleiter verdient

2.900 Euro brutto im Monat sind der mittlere Verdienst mit Berufserfahrung. Über alle Erfahrungsstufen reicht die Spanne von 2.300 bis 3.600 Euro.

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.300 € 2.700 € 3.000 € 32.400 €
Mit Berufserfahrung 2.500 € 2.900 € 3.300 € 34.800 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.700 € 3.100 € 3.600 € 37.200 €

In Pflegeheimen gilt für Betreuungskräfte der Pflegemindestlohn für Hilfskräfte, tarifgebundene Träger zahlen nach TVöD-P, AVR Caritas oder AVR Diakonie und liegen meist am oberen Rand. Bei ambulanten Betreuungsdiensten nach § 45a SGB XI wird oft nur der allgemeine Mindestlohn gezahlt, und wegen der vielen Teilzeitstellen liegt das tatsächliche Monatseinkommen häufig deutlich unter den Vollzeitwerten.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Alltagsbegleiter?

Alltagsbegleiter, in Pflegeheimen oft Betreuungskräfte genannt, verbringen Zeit mit Menschen, die ihren Tag nicht mehr allein gestalten können. Das sind vor allem Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, Tagespflegegäste und Menschen mit Demenz, die noch zu Hause leben. Die Arbeit besteht aus Gesprächen, Vorlesen, Gedächtnistraining, Singen, Basteln, Spaziergängen, gemeinsamem Kochen oder Backen und Bewegungsrunden im Sitzen. Dazu kommen Begleitungen zum Arzt, zum Einkaufen oder zum Gottesdienst. Ein Teil der Arbeit findet in Gruppen statt, ein anderer Teil am Bett von Menschen, die kaum noch sprechen oder sich bewegen können. Dort geht es um Nähe, Handmassage, Musik oder einfach Anwesenheit. Beobachtungen zu Stimmung, Verhalten und Appetit werden dokumentiert und an die Pflegefachkräfte weitergegeben. Pflegerische Aufgaben wie Waschen, Medikamentengabe oder Wundversorgung gehören ausdrücklich nicht zum Aufgabenbereich, auch wenn die Grenze im Alltag mancher Einrichtungen verschwimmt.

Wie wird man Alltagsbegleiter?

Eine staatlich geregelte Ausbildung gibt es nicht. Der übliche Weg ist eine Qualifizierung nach der Betreuungskräfte-Richtlinie zu § 53b SGB XI: ein Orientierungspraktikum, ein Basiskurs, ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum und ein Aufbaukurs, zusammen rund 160 Unterrichtsstunden plus Praxis. Bildungsträger bieten das in Vollzeit über etwa zwei bis vier Monate oder berufsbegleitend an, häufig gefördert über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Ein Schulabschluss wird meist nicht verlangt. Für ehrenamtliche oder stundenweise Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI genügen in vielen Bundesländern kürzere Schulungen. Der Beruf ist deshalb ein typischer Quereinstieg für Menschen nach der Familienphase, aus dem Handel oder aus anderen Dienstleistungsberufen.

Was der Beruf verlangt

Körperlich ist die Arbeit leichter als in der Pflege, seelisch kann sie schwer sein. Alltagsbegleiter erleben Verwirrtheit, Aggression, Rückzug, Trauer und regelmäßig den Tod von Menschen, die sie über Monate begleitet haben. Geduld und die Fähigkeit, dieselbe Frage zum zehnten Mal freundlich zu beantworten, sind wichtiger als jedes Bastelkonzept. Gearbeitet wird überwiegend tagsüber, in Heimen aber auch an Wochenenden und Feiertagen. Viele Stellen sind Teilzeitstellen, Vollzeit ist seltener zu finden. Die Bezahlung liegt im unteren Bereich, und die Qualifizierung ist außerhalb der Altenhilfe wenig verwertbar. Personalmangel in der Pflege führt mitunter dazu, dass Betreuungskräfte Lücken füllen sollen, für die sie weder ausgebildet noch versichert sind. Eine jährliche Fortbildung von mindestens 16 Stunden ist Pflicht.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch und stabil. Die Zahl pflegebedürftiger und demenzkranker Menschen wächst, und die Pflegekassen finanzieren zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen. Stellen gibt es in fast jeder Region. Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Berufs sind begrenzt. Wer sich weiterentwickeln will, kann sich auf Demenz oder Sterbebegleitung spezialisieren, eine Weiterbildung zur Fachkraft für soziale Betreuung absolvieren oder die Ausbildung zur Pflegefachassistenz oder Pflegefachkraft anschließen. Die Erfahrung aus der Betreuung wird dabei oft geschätzt, und manche Arbeitgeber fördern diesen Schritt.

Aufgaben

  • Einzel- und Gruppenangebote wie Gedächtnistraining, Singen oder Basteln vorbereiten und durchführen
  • Gespräche führen, vorlesen und biografische Erinnerungsarbeit leisten
  • Bewohner bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Einkäufen begleiten
  • Bettlägerige Menschen mit Musik, Berührung oder Anwesenheit betreuen
  • Feste, Ausflüge und jahreszeitliche Aktivitäten mitorganisieren
  • Beobachtungen zu Verhalten und Befinden dokumentieren und an die Pflege weitergeben
  • Mit Angehörigen sprechen und sie in Angebote einbeziehen

Voraussetzungen

  • Qualifizierung nach § 53b SGB XI (rund 160 Stunden plus Praktika)
  • Erweitertes Führungszeugnis und meist ein Erste-Hilfe-Nachweis
  • Geduld, Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit alten Menschen
  • Psychische Belastbarkeit im Umgang mit Demenz, Krankheit und Tod
  • Gute Deutschkenntnisse für Gespräche und Dokumentation
  • Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten

Wo man arbeitet

  • Stationäre Pflegeheime
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
  • Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
  • Krankenhäuser mit geriatrischen Stationen

Der Weg in den Beruf

Der übliche Weg ist eine Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI bei einem Bildungsträger, mit Praktika insgesamt etwa zwei bis vier Monate in Vollzeit, abgeschlossen mit einem Zertifikat. Ein bestimmter Schulabschluss ist meist nicht nötig, die Kosten übernimmt häufig die Agentur für Arbeit per Bildungsgutschein.

Offene Stellen als Alltagsbegleiter

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