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Gastronomie & Tourismus

Servicekraft als Pausenvertretung

Servicekräfte als Pausenvertretung übernehmen in Restaurants, Hotels, Kantinen und in der Systemgastronomie den Platz von Kolleginnen und Kollegen, während diese ihre gesetzlichen Pausen machen. Sie wechseln dabei oft zwischen Theke, Kasse und Gastraum.

8 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Servicekraft als Pausenvertretung verdient

2.450 Euro brutto im Monat sind der mittlere Verdienst mit Berufserfahrung. Über alle Erfahrungsstufen reicht die Spanne von 2.200 bis 3.000 Euro.

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.200 € 2.300 € 2.500 € 27.600 €
Mit Berufserfahrung 2.250 € 2.450 € 2.700 € 29.400 €
Mit langjähriger Erfahrung 2.400 € 2.650 € 3.000 € 31.800 €

Die Bezahlung liegt meist knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn; in tarifgebundenen Betrieben gelten die Landesentgelttarifverträge des DEHOGA oder in der Systemgastronomie der Tarifvertrag zwischen BdS und NGG. Mehr hängt oft vom Trinkgeld, von Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und davon ab, ob Voll- oder nur Teilzeit angeboten wird.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Servicekraft als Pausenvertretung?

In Betrieben mit durchgehendem Gästebetrieb kann der Service nicht einfach stehen bleiben, wenn jemand Pause hat. Die Pausenvertretung springt der Reihe nach für die Beschäftigten ein: erst eine halbe Stunde an der Kasse in der Kantine, dann am Ausschank, danach an einer Station im Restaurant. Dort nimmt sie Bestellungen auf, serviert Speisen und Getränke, kassiert, räumt Tische ab und deckt neu ein. In der Systemgastronomie oder an Bahnhofs- und Flughafenständen kommen Thekenverkauf, Kaffeezubereitung und das Auffüllen von Waren hinzu. Die Arbeit verlangt, sich in wenigen Minuten in einen laufenden Arbeitsplatz einzufinden: offene Bestellungen übernehmen, Sonderwünsche der Gäste kennen, die Übergabe an die zurückkehrende Kollegin sauber machen. Zwischen den Vertretungen bleiben meist Nebenaufgaben wie Spülen, Auffüllen, Reinigen oder Vorbereiten.

Wie wird man Servicekraft als Pausenvertretung?

Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Viele Betriebe stellen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ein und lernen sie in wenigen Tagen an. Wer im Umgang mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Anbieter. Hilfreich ist Erfahrung im Service oder Verkauf, ebenso Kassenkenntnisse. Wer sich langfristig in der Gastronomie halten will, kann später die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft für Gastronomie oder die dreijährige zur Fachfrau oder zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie anschließen, teils verkürzt mit Berufserfahrung. Die Stelle ist häufig als Teilzeit oder Minijob ausgeschrieben und eignet sich daher für den Wiedereinstieg nach einer Elternzeit oder als Zuverdienst.

Was der Beruf verlangt

Die Tätigkeit ist körperlich anstrengend: stundenlanges Stehen und Gehen, Tragen von Tabletts und Getränkekisten, Hitze in Thekennähe. Weil die Vertretung genau dann gebraucht wird, wenn andere Pause machen, fällt die eigene Pause oft in ruhigere Randzeiten oder wird knapp bemessen. Ständige Platzwechsel bedeuten, dass sich kaum Routine an einem festen Arbeitsplatz einstellt; wer gern einen eigenen Bereich verantwortet, empfindet das als unbefriedigend. Gearbeitet wird je nach Betrieb früh, spät, am Wochenende und an Feiertagen. Geteilte Dienste mit einer langen Unterbrechung am Nachmittag kommen vor. Das Einkommen liegt nah am gesetzlichen Mindestlohn, und Trinkgeld fällt bei kurzen Vertretungen geringer aus als bei festen Stationen. Gefragt sind Freundlichkeit unter Zeitdruck, ein gutes Gedächtnis für Abläufe und Zuverlässigkeit bei der Kassenführung.

Aussichten

Die Gastronomie sucht seit Jahren dringend Personal, daher sind Stellen leicht zu finden, auch ohne Vorkenntnisse. Gerade große Häuser, Kantinenbetreiber und Ketten brauchen Springer, um Arbeitszeitregeln einzuhalten. Die Kehrseite ist eine hohe Fluktuation und häufig befristete oder geringfügige Beschäftigung. Wer viele Arbeitsplätze eines Betriebs kennt, ist für die Schichtplanung wertvoll und kann zur Schichtleitung oder in eine feste Servicestelle aufsteigen. Eine abgeschlossene Gastronomieausbildung öffnet den Weg zu besser bezahlten Fachkraftstellen, zur Restaurantleitung oder in die Hotellerie.

Aufgaben

  • Bestellungen an wechselnden Stationen aufnehmen und servieren
  • Kasse während der Pause von Kolleginnen übernehmen und abrechnen
  • Getränke ausschenken und Kaffeespezialitäten zubereiten
  • Tische abräumen, reinigen und neu eindecken
  • Offene Vorgänge bei der Übergabe vollständig weitergeben
  • Theken und Auslagen auffüllen
  • Spül- und Reinigungsarbeiten zwischen den Vertretungen erledigen

Voraussetzungen

  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Gute Deutschkenntnisse für Gästekontakt und Bestellungen
  • Sicherer Umgang mit Geld und Kassensystemen
  • Körperliche Belastbarkeit für langes Stehen und Tragen
  • Schnelle Auffassungsgabe für wechselnde Arbeitsplätze
  • Bereitschaft zu Wochenend-, Abend- und Feiertagsarbeit

Wo man arbeitet

  • Restaurants und Gaststätten
  • Hotels
  • Betriebskantinen und Mensen
  • Systemgastronomie und Schnellrestaurants
  • Bahnhofs- und Flughafengastronomie
  • Cafés und Bäckereicafés

Der Weg in den Beruf

Eine formale Ausbildung ist nicht nötig; die Einarbeitung im Betrieb dauert meist wenige Tage, Voraussetzung ist die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Wer sich weiterqualifizieren will, kann die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft für Gastronomie oder die dreijährige zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie absolvieren.

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