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Bildung & Soziales

Fachkraft Schulbegleitung/ Integrationshilfe am

Fachkräfte für Schulbegleitung begleiten Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder seelischer Beeinträchtigung durch den Schultag, damit sie am Unterricht teilnehmen können. Sie arbeiten meist bei freien Trägern der Jugend- oder Eingliederungshilfe und sind jeweils einem einzelnen Kind zugeordnet.

3 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Fachkraft Schulbegleitung/ Integrationshilfe am verdient

3.300 Euro brutto im Monat sind der mittlere Verdienst mit Berufserfahrung. Über alle Erfahrungsstufen reicht die Spanne von 2.500 bis 4.200 Euro.

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.500 € 3.000 € 3.500 € 36.000 €
Mit Berufserfahrung 2.800 € 3.300 € 3.800 € 39.600 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.100 € 3.600 € 4.200 € 43.200 €

Entscheidend ist, ob der Träger nach Tarif zahlt, etwa nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst, AVR Caritas oder AVR Diakonie, oder frei vergütet; ohne Fachkraftstatus liegt der Lohn oft nahe am Mindestlohn. Weil die meisten Stellen Teilzeit sind und Ferien teils unbezahlt bleiben, liegt das tatsächliche Monatseinkommen meist deutlich unter diesen Vollzeitwerten.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht eine Fachkraft für Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung, auch Integrationshilfe oder Schulassistenz genannt, ist während des Unterrichts an der Seite eines bestimmten Kindes. Das kann ein Kind mit Autismus, ADHS, einer geistigen oder körperlichen Behinderung, Diabetes oder einer Angststörung sein. Die Fachkraft hilft beim Strukturieren von Aufgaben, erinnert an Pausen, beruhigt in Überforderungssituationen, unterstützt beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen oder beim Essen und begleitet in den Pausen und auf Ausflügen. Sie vermittelt zwischen dem Kind und der Klasse, wenn es zu Konflikten kommt. Sie unterrichtet nicht selbst, steht aber in engem Austausch mit Lehrkräften, Eltern, Therapeuten und dem Jugend- oder Sozialamt. Dazu gehören Dokumentation, Entwicklungsberichte und die Teilnahme an Hilfeplangesprächen.

Wie wird man Fachkraft für Schulbegleitung?

Eine eigene Berufsausbildung gibt es nicht. Als Fachkraft gilt in der Regel, wer eine pädagogische oder pflegerische Qualifikation hat: Erzieherin, Heilerziehungspfleger, Kinderpflegerin, Heilpädagoge oder ein Studium der Sozialen Arbeit, Sozial- oder Sonderpädagogik. Ob eine Fachkraft oder eine angelernte Kraft eingesetzt wird, legt das Jugend- oder Sozialamt im Bescheid für das einzelne Kind fest. Für Quereinsteigende ohne pädagogischen Abschluss gibt es die Tätigkeit als Schulbegleitung ohne Fachkraftstatus, oft nach einem Kurs beim Träger. Viele nutzen diesen Einstieg, um danach eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin oder zum Heilerziehungspfleger anzuschließen. Ein erweitertes Führungszeugnis und der Nachweis des Masernschutzes werden immer verlangt.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist emotional fordernd. Kinder mit herausforderndem Verhalten schlagen, schreien oder laufen weg, und die Schulbegleitung ist die erste Person, die damit umgehen muss. Gleichzeitig ist die Rolle in der Klasse oft unklar: Lehrkräfte erwarten manchmal Unterstützung für die ganze Klasse, die Eltern eine Fürsprecherin, das Amt eine Einzelbetreuung. Diese Erwartungen auszubalancieren, gehört zum Alltag. Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Stundenplan des Kindes, deshalb sind die meisten Stellen Teilzeitstellen mit 20 bis 30 Wochenstunden, ganz überwiegend vormittags. Verträge sind häufig auf ein Schuljahr befristet und an die Bewilligung für ein Kind gekoppelt. Wird das Kind krank, wechselt die Schule oder endet die Hilfe, fällt die Stelle unter Umständen weg. Bei manchen Trägern werden Ferien und Ausfallstunden nicht oder nur über Arbeitszeitkonten bezahlt. Ein auskömmliches Vollzeiteinkommen ist mit dieser Tätigkeit allein selten zu erreichen.

Aussichten

Der Bedarf wächst seit Jahren, weil mehr Kinder mit Förderbedarf Regelschulen besuchen und mehr Hilfen bewilligt werden. Träger suchen ständig Personal, besonders Fachkräfte. Die Stellen gelten wegen Teilzeit und Befristung aber als unsicher, und die Fluktuation ist hoch. In mehreren Bundesländern wird an sogenannten Poollösungen gearbeitet, bei denen Schulbegleitungen fest einer Schule statt einem einzelnen Kind zugeordnet werden, was die Beschäftigung stabiler machen kann. Entwicklungswege führen in die Koordination von Schulbegleitungen beim Träger, in die Schulsozialarbeit, in Förderschulen, Kitas und Wohngruppen oder über eine Weiterbildung in die Heilpädagogik oder Autismustherapie.

Aufgaben

  • Ein Kind im Unterricht beim Verstehen und Bearbeiten von Aufgaben unterstützen
  • In Krisen- und Überforderungssituationen beruhigen und deeskalieren
  • Bei Toilettengang, Essen, An- und Ausziehen und Medikamentengabe helfen
  • Pausen, Ausflüge und Klassenfahrten begleiten
  • Kontakte zu Mitschülerinnen und Mitschülern anbahnen und Konflikte begleiten
  • Sich mit Lehrkräften, Eltern und Therapeuten abstimmen
  • Tagesprotokolle und Entwicklungsberichte für das Jugend- oder Sozialamt schreiben
  • An Hilfeplan- und Förderplangesprächen teilnehmen

Voraussetzungen

  • Pädagogische oder pflegerische Qualifikation, etwa als Erzieherin, Heilerziehungspfleger oder Sozialpädagogin
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Nachweis über Masernschutz
  • Geduld und Belastbarkeit im Umgang mit herausforderndem Verhalten
  • Fähigkeit, sich zurückzunehmen und die Selbstständigkeit des Kindes zu fördern
  • Bereitschaft zu körperlicher Hilfe, je nach Kind auch Pflege und Heben

Wo man arbeitet

  • Grundschulen und weiterführende Schulen
  • Förderschulen
  • Freie Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe
  • Wohlfahrtsverbände wie Lebenshilfe, Caritas, Diakonie oder AWO
  • Private Assistenzdienste

Der Weg in den Beruf

Üblich ist eine abgeschlossene pädagogische Fachausbildung, etwa die drei- bis vierjährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Heilerziehungspfleger, oder ein Bachelorstudium in Sozialer Arbeit oder Heilpädagogik. Ohne solchen Abschluss ist ein Einstieg als nicht-fachliche Schulbegleitung nach einer Schulung beim Träger möglich, die Bezahlung liegt dann deutlich niedriger.

Offene Stellen als Fachkraft Schulbegleitung/ Integrationshilfe am

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