Die Fristen, an denen es hängt
Arbeitsrecht ist zu großen Teilen Fristenrecht. Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage, zwei Wochen für die fristlose Kündigung, drei Monate in vielen Ausschlussklauseln – wer sie verpasst, verliert den Anspruch, und zwar unabhängig davon, ob er recht hatte. Deshalb steht in diesen Artikeln zu jeder Regel die Fundstelle und, wo es eine gibt, die Frist.
Der Schwerpunkt folgt dem Bestand dieses Portals: Schicht- und Wochenendarbeit, befristete Verträge, Überstunden und Probezeit sind in den größten Feldern hier der Normalfall und nicht die Ausnahme.
Was hier steht, ist keine Rechtsberatung. Ein Text beschreibt den Regelfall, aber nicht Ihren Vertrag. Wo es ernst wird, führt der Weg zur Gewerkschaft, zur Rechtsberatung oder zum Fachanwalt.